Die Lebensversicherung ist im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen eine Individualversicherung – also keien Sozialversicherung –, also keien Pflichtversicherung, sondern eine frei abschließbare Versicherung mit einem Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Diese ist außerdem noch eine finanzielle Absicherung, die Schutz gegen zwei ganz verschiedene Risiken anbietet, gegen Alter und Todesfall. Diese beide Risiken können jedoch in einem einzigen Versicherung zusammengeschlossen werden, diese ist meistens auch noch die beliebteste Form der Lebensversicherung, darüber aber noch später.
Die Lebensversicherung spielt auch in Rahmen der Altersvorsorge eine sehr wichtige Rolle. Die Altersvorsorge ist die Gesamtheit deren Maßnahmen, die nach dem Austritt aus dem beruflichen Leben in Anspruch genommen werden können um das Einkommen irgendwie zu ersetzen. Die Altersvorsorge erbaut sich aus drei verschiedene Teilen, aus drei sogenannte Säulen. Diese sind die folgenden:
1. Säule, die gesetzliche Vorsorge, darunter die gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte und die Beamtenversorgung
2. Säule, die sogenannte ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung mit der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und die Betriebliche Altersvorsorge
3. Säule, die private Vorsorge mit den meisten Maßnahmen, darunter die verschiedene Arten der
Lebensversicherung, die private Rentenversicherung, Rürup- und Riester-Rente, Immobilienbesitz, Aktionfonds usw.
Wie schon erwähnt existieren mehrere unterschiedliche Lebensversicherungsarten. Diese richten sich nach den zwei absicherbaren Risiken. Danach kann man die folgende Lebensversicherungen beanspruchen:
• Die Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz und Sicherheit gegen dem Todesfall. Natürlich will niemand an so etwas denken, trotzdem sollte man die Möglichkeit nicht ausschließen, und für die Familie noch rechtzeitig sorgen. Mit dem Versicherer wird ein bestimmter Zeitdauer vereinbart, inzwischen der der Versicherungsfall eintreten soll, damit die Leistungen wirklich erbracht werden. In diesem Fall bekommen die
Bezugsberechtigten – wie Familie, Verwandte, Freunde, Versicherungsgesellschaften – die vereinbarte Versicherungssumme, die sogenannte Todesfallsumme ausgezahlt.
• Die Rentenversicherung soll für die finanzielle Absicherung des Alters abgeschlossen werden. Diese ist auch eine der vier Lebensversicherungsarten, bekannt noch als Erlebensversicherung. Nach einem vereinbarten Zeitdauer oder Alter wird die Rente dem Versicherungsnehmer ausgezahlt in der Form, die in dem Vertrag festegehalten wurde, also als einmalige Kapitalzahlung oder als Leibrente.
• Die
kapitalbildende Lebensversicherung ist schon eine Mischung der zwei oberen Versicherung, eine Zusammenschließung der zwei Risiken. Diese sind sehr verschieden, schließen sich auch gegenseitig aus, aber das zählt nicht, denn geleistet wird nur bei einem Versicherungsfall, der der früher eintritt.
• Die fondsgebundene Lebensversicherung ist auch eine Mischversicherung, mit den meisten Einzelheiten ähnlich der kapitalbildenden Lebensversicherung, nur das hierbei das eingezahlte Geld in Investmentfonds angelegt wird.
Die Lebensversicherung ist eine sehr nützliche finanzielle Absicherung, die außerdem auch noch sehr viele Möglichkeiten anbietet, die nach den individuellen Ansprüchen gerichtet werden kann, darum sollte man sich diese Chance auch nicht entgehen lassen!